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Dokument-ID: 1262979
6.8.3 Materielle Überschuldung iSd Insolvenzordnung (IO)
Achtung:
Aus der Sorgfaltspflicht der Organe kann sich in Fällen einer negativen Fortbestehensprognose, jedoch noch keiner rechnerischen Überschuldung die Verpflichtung ergeben, rechtzeitig über Gegenmaßnahmen, mit denen wieder eine positive Entwicklung herbeigeführt werden kann, oder über eine Rettung der noch vorhandenen Mittel durch Einstellung des Unternehmensbetriebes nachzudenken. • [Fußnote: Vgl Karollus/Huemer, Fortbestehensprognose, 2. Auflage, 51.]