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Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.5.1 Offene Gesellschaft (OG)

Der Begriff der Offenen Gesellschaft (OG) wird seit dem 01.01.2007 mit Inkrafttreten des UGB anstelle der bisher gebräuchlichen Bezeichnung OHG (Offene Handelsgesellschaft) verwendet. Vor dem 01.01.2007 entstandene OHGs – aber auch OEGs – gelten seit 01.01.2007 als OGs.

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