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Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.9.5 Organe der GmbH & Co KG

Eine GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementär eine GmbH ist.

Die Konstruktion einer GmbH & Co KG entsteht aus einer „beschränkt haftenden Personengesellschaft“. Grundsätzlich haftet die GmbH als Komplementär der KG unbeschränkt. Die Haftung der Gesellschafter der GmbH ist jedoch beschränkt. Die KG wird wiederum durch ihre Komplementäre vertreten, die im Sonderfall der GmbH & Co KG eine GmbH ist. Es ist daher der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH für die GmbH & Co KG vertretungsbefugt.

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