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Dokument-ID: 1265159
13.3.2 Personenstand und Qualifikation
Ein Arbeitnehmer hat Fragen zum Personenstand und zur beruflichen Qualifikation insofern richtig zu beantworten, als diese wiederum nicht in seine Persönlichkeitsrechte eingreifen. Der Wahrheit entsprechende Antworten des Arbeitnehmers zum Familienstand, Geburtsort, Geburtsdatum sowie Wohnadresse etc. dürfen/müssen (aufgrund gesetzlicher Notwendigkeiten) wohl jedenfalls verlangt werden. Darüber hinaus auch Fragen der bisherigen beruflichen Verwendung sowie der mit der Verwendung im Zusammenhang stehenden fachlichen Qualifikation.