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Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4.1 Rechtsgrundlagen

§ 2 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) normiert für Arbeitgeber die grundsätzliche Pflicht, dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen. Seit 1.8.2004 normiert § 1164a Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) in Ergänzung dazu eine gleichlautende Verpflichtung des Arbeitgebers für freie Dienstverhältnisse.

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