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13.12.1 Rechtsgrundlagen
Der österreichische Gesetzgeber hat erst im Jahr 1990 einheitliche Rahmenbedingungen für die Gewährung von betrieblichen Pensionszusagen durch Erlassung des Betriebspensionsgesetzes (BPG) sowie des Pensionskassengesetzes (PKG) geschaffen. Insbesondere darin ist der Umstand begründet, dass betriebliche Pensionszusagen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, wie der Schweiz oder den Niederlanden, einen entsprechend hohen Aufholbedarf haben. Maßgebliche Errungenschaft des BPG bzw des PKG ist das Rechtsinstitut der „unverfallbaren Anwartschaft“, welches den Arbeitnehmern gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen die Unverfallbarkeit von erworbenen Anwartschaften sichert.