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Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4.6 Rechtsnatur und Funktion eines Dienstzettels

Entgegen der verbreiteten Rechtsmeinung sind Dienstzettel und Dienstvertrag hinsichtlich ihrer Wirkung keinesfalls gleich zu halten. Der Dienstzettel stellt lediglich eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag dar, wohingegen der (mündliche oder schriftliche) Dienstvertrag die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern begründet und inhaltlich regelt. Beim Dienstzettel handelt es sich somit lediglich um eine „Wissenserklärung“; der Dienstvertrag kommt durch (formlose) übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

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