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Neu Dokument-ID: 1265799

Gerhard Hochedlinger - Christian Lutz | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.8 Rechtsprechung zum Dienstnehmerhaftpflichtgesetz

OGH 16.05.2002, 8 ObA 185/01 s

= ASoK 2002, 135

§ 1 Abs 1 DHG – Anwendungsbereich

Das DHG gilt auch für öffentlich-rechtliche Dienstnehmer, sofern sie im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ein schädigendes Verhalten gesetzt haben.

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