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Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2.5 Rechtswidrigkeit

Ein Verhalten, sei es eine Handlung oder Unterlassung, ist rechtswidrig, wenn es gegen Gebote oder Verbote, gegen die guten Sitten oder gegen einen Vertrag verstößt.

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