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Dokument-ID: 1259485
6.3.2 Restrukturierungsordnung
Ziel der Restrukturierungsordnung (ReO) ist es,
- ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren für Unternehmer – und zwar sowohl für juristische als auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben – vorzusehen und
- frühzeitig eine präventive Restrukturierung von Unternehmern über einen Restrukturierungsplan zu ermöglichen, um eine Insolvenz zu vermeiden.