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Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.15.1 Rom I-Verordnung

Mit 17.12.2009 ist die Rom I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr 593/2008 vom 17.6.2009 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Frage des anzuwendenden Rechts bei Verträgen. Sie ersetzt das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) sowie das Gesetz über das internationale Versicherungsvertragsrecht.

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