© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1263896

Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Allgemeines

Die grundsätzliche Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter vor Beeinträchtigungen durch menschliches Handeln, wobei hierfür nicht nur ein aktives Tun, sondern auch ein Unterlassen infrage kommt. Das Strafrecht ist allerdings nur ein Teil des Rechtsgüterschutzes, welcher insbesondere dann Anwendung findet, wenn Mittel des Zivil- und Verwaltungsrechts infolge des Stellenwerts des geschützten Rechtsgutes bzw aufgrund der Verwerflichkeit der Handlung nicht ausreichend sind. Die strafrechtliche Sanktion zeichnet sich durch die Androhung von gerichtlich verhängten Geld- und Freiheitsstrafen sowie der damit verbundenen Aufnahme in das Strafregister („Vorstrafe“) aus.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop