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Dokument-ID: 1263027
7.3.1.9 Strafrechtliche Verantwortung des Inhabers eines Unternehmens
Wegen einer gerichtlich strafbaren Patentverletzung ist auch der Inhaber oder Leiter eines Unternehmens zu bestrafen, der eine im Betrieb des Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten begangene Patentverletzung vorsätzlich nicht verhindert hat (§ 159 Abs 2 PatG). Die Strafdrohung ist auch für ihn eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen und im Fall der Gewerbsmäßigkeit eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.