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Dokument-ID: 1263026
7.3.1.8 Strafrechtliche Verantwortung des Patentverletzers
Eine Patentverletzung kann mit Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen und im Falle der gewerbsmäßigen Begehung mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren gerichtlich bestraft werden (§ 159 Abs 1 PatG).