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Dokument-ID: 1263858
8.4.2.1 Strahlenschutzbeauftragter
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist gem § 2 Strahlenschutzgesetz eine für die Erfordernisse ihres Tätigkeitsbereiches qualifizierte Person, deren Ausbildung und Fachkenntnis von der zuständigen Behörde anerkannt ist und die mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes vom Bewilligungsinhaber (= jene natürliche oder juristische Person, die eine strahlenschutzrechtliche Bewilligung für eine Betriebsanlage erhalten hat) oder von dessen vertretungsbefugtem Organ betraut ist.