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Dokument-ID: 1265298
13.9.1 Telearbeitsgesetz
Von 2021 bis 2024 regelte das so genannte Homeoffice-Gesetz sämtliche Belange zum Homeoffice. Im Juli 2024 wurde vom Nationalrat das Telearbeitsgesetz (TelearbG) beschlossen, das weitreichende Änderungen ab 1. Jänner 2025 vorsieht. Unter anderem wird das Wort „Homeoffice“ in den allermeisten gesetzlichen Bestimmungen durch den Begriff „Telearbeit“ ersetzt. Die bisherigen Regelungen wurden vom reinen Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung ausgeweitet. Auch Anpassungen im Bereich der Unfallversicherung wurden vorgenommen.