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Dokument-ID: 1265352
13.16.8 Unterlassung
Für den Fall, dass ein Verstoß gegen die Konkurrenzklausel nicht mit einer Konventionalstrafe verbunden ist, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, den konkurrenzierend tätig werdenden Arbeitnehmer auf Unterlassung der Erwerbstätigkeit beim Konkurrenzunternehmen bzw auch auf Schadenersatz zu klagen.