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Dokument-ID: 1258345
2.2.4 Unterschied: Geschäftsführer, Prokurist, Handlungsbevollmächtigter, leitender Angestellter
Neben der vorhin erörterten organschaftlichen Vertretung einer Gesellschaft besteht die Möglichkeit, dass – wenngleich nicht umfassend, aber immerhin punktuell bis (wie beim Prokuristen der Fall) nahezu umfassend – auch nicht zur Geschäftsführung berufene Organe die Gesellschaft nach außen hin vertreten.