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Dokument-ID: 1258343
2.2.3 Unterschied: Geschäftsführung und Vertretung
Wurde vorhin bereits zwischen Geschäftsführung im weiteren Sinn (iwS) einerseits und Gesellschafterangelegenheiten andererseits unterschieden und soeben im Grundsätzlichen festgehalten, wer bei Personen- und Kapitalgesellschaften zur Geschäftsführung iwS berufen ist, muss hier nochmals differenziert werden, nämlich zwischen Geschäftsführung im engeren Sinn (ieS) einerseits und Vertretung andererseits.