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Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.13 Verjährungs- und Verfallsbestimmungen

In den meisten (schriftlich abgeschlossenen) Arbeitsverträgen sind Bestimmungen vorgesehen, wonach rechtswirksam erworbene Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis (zB Überstundenentgelt) gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend zu machen sind, da sie ansonsten als verfallen zu qualifizieren sind. Nachstehend werden die Unterschiede zwischen Verjährung und Verfall sowie die Grenzen der Zulässigkeit derartiger arbeitsvertraglicher Klauseln dargestellt.

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