© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1265847
13.4.2 Verpflichtender Inhalt
Ein Dienstzettel hat zumindest nachstehende Angaben zu enthalten, um den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs 2 AVRAG) gerecht zu werden:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Arbeitsverhältnisses
- Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin, Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren
- Gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte, Sitz des Unternehmens
- Allfällige Einstufung in ein generelles Schema
- Vorgesehene Verwendung und kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung
- Die betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere Entgeltbestandteile wie zB Sonderzahlungen, gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden, Fälligkeit und Art der Auszahlung des Entgelts
- Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes
- Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers, gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
- Bezeichnung der auf den Arbeitsvertrag anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung und Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen
- Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und der betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) des Arbeitnehmers
- Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit und
- Gegebenenfalls den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung