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Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.6 Versicherungsmöglichkeiten

Zahlreiche Unternehmen sichern sich im Hinblick auf allfällige Schadenersatzansprüche traditionell mit Betriebshaftpflichtversicherungen ab. Diese sollen vor allem berechtigte Ansprüche, welche Dritte, zB Kunden oder Lieferanten, gegenüber der Gesellschaft geltend machen, decken. Zu beachten ist jedoch dabei, dass von derartigen Betriebshaftpflichtversicherungen grundsätzlich lediglich Personen- und Sachschäden umfasst sind, nicht aber „reine Vermögensschäden“.

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