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Dokument-ID: 1267417
10.11.2.6 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Bestimmten Personen gegenüber bestehen auch außerhalb des eigentlichen Vertragsverhältnisses Schutz- und Sorgfaltspflichten. Von den Schutzpflichten eines Vertrages erfasst sind häufig nicht bloß der Vertragspartner, sondern auch Personen, die durch die Vertragserfüllung in erhöhtem Maße gefährdet sind und zur Interessenssphäre des Vertragspartners gehören (zB Familienangehörige des Vertragspartners, die gemeinsam mit ihm leben).