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Neu Dokument-ID: 1263022

Robert Chmilewsky - Thomas Gruber - Paul Höntsch - Thomas Joszt - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.1.4 Vom Erfinden zum Patent

Das Recht an der Erfindung entsteht durch den Realakt des Erfindens. Erfinder kann nur eine natürliche Person sein. Eine juristische Person (zB GmbH, AG, OG, KG) kommt daher als Erfinder nicht infrage.

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