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6.4.1 Zahlungsunfähigkeit
Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit dient grundsätzlich der zu erstellende Liquiditätsplan. Anhand dieser Vorschauberechnung kann der Mittelbedarf bzw Mittelüberschuss der nächsten Geschäftsperiode (Quartalsvorschau bzw Halbjahresvorschau) ermittelt werden. Reichen die bestehenden finanziellen Mittel dauerhaft nicht aus, um sämtliche fälligen Gesellschaftsverbindlichkeiten • [Fußnote: stRsp, OGH Wien, 26.4.2001, 6 Ob 37/01m, ZIK 2001/270.] rechtzeitig zu tilgen, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Das Nichtvorliegen von Mahnungen und v.a. von anhängigen Exekutionsverfahren gilt nicht als Ausschließungsgrund der Zahlungsunfähigkeit.