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Dokument-ID: 1265347
13.16.3 Zeitliche Beschränkung
Ausdrücklich normiert ist die maximale Dauer, für die eine den übrigen Voraussetzungen entsprechende Konkurrenzklausel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden darf. Dieser Zeitraum darf ein Jahr keinesfalls überschreiten.