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Dokument-ID: 1267503
10.15.1.10 Zusammenfassung
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Rom I-Verordnung zu mehr Rechtssicherheit führt. Das gilt vor allem hinsichtlich des mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts und für das Verbrauchervertragsrecht. Anknüpfend an die Struktur des alten Übereinkommens wurden bestehende Regelungen modernisiert, um den Veränderungen im Rechtsund Wirtschaftsverkehr Rechnung zu tragen.