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Neu Dokument-ID: 1267503

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.15.1.10 Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Rom I-Verordnung zu mehr Rechtssicherheit führt. Das gilt vor allem hinsichtlich des mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts und für das Verbrauchervertragsrecht. Anknüpfend an die Struktur des alten Übereinkommens wurden bestehende Regelungen modernisiert, um den Veränderungen im Rechtsund Wirtschaftsverkehr Rechnung zu tragen.

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