© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1267517
10.17.2.7 Zuständigkeiten
Für Klagen und Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen ist sachlich der Gerichtshof erster Instanz gem § 22 AtomHG zuständig. Örtlich ist jener Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel der Schaden verursacht wurde oder eingetreten ist oder die Vorbeugemaßnahmen durchgeführt worden sind.