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Dokument-ID: 694488
1.2 Baurechtliche Bewilligung
Eine baurechtliche Bewilligung ist erforderlich, um ein Gebäude oder eine bauliche Anlage zu errichten. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Recht der Bundesländer, weshalb es feine Unterschiede gibt. Allerdings sind die Bauordnungen der Bundesländer vom Prinzip her gleich aufgebaut.