© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 387531

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Belichtung von Arbeitsräumen

Sachverhalt

Beispiel: Verwaltungsgerichtshof vom 11.08.2006, Geschäftszahl 2005/02/0307

Durch eine Bezirksverwaltungsbehörde wurden verantwortlich Beauftragte deshalb bestraft, weil in einer Filiale die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes über die Belichtung von Arbeitsräumen nicht eingehalten wurden.

In der Arbeitsstättenverordnung ist festgelegt, dass als Arbeitsräume nur Räume verwendet werden dürfen, die möglichst gleichmäßig natürlich belichtet sind und Lichteintrittsflächen ausweisen müssen, die in Summe mindestens 10 % der Bodenfläche des Raumes betragen und direkt ins Freie führen. Diese Voraussetzungen waren in einer Filiale nicht gegeben, da die vorhandenen Fenster mit Kisten und Flaschen verstellt waren.

Die verantwortlich Beauftragten habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gem § 22 Abs 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) iVm § 25 Abs 1 Arbeitsstättenverordnung (AStV) begangen.

Konsequenz

Gem § 130 Abs 1 ASchG wurde eine Geldstrafe in Höhe von EUR 1.000,– (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen) verhängt.

Dieser Strafbescheid der Bezirksverwaltungsbehörde wurde durch den unabhängigen Verwaltungssenat aufgehoben, da dieser eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erblickte.

Vom Verwaltungsgerichtshof wurde letztendlich dieser aufhebende Bescheid selber aufgehoben und die Bestrafung der verantwortlich Beauftragten bestätigt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftung und Risikomanagement im Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop