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Bernhard Albert | Glossar

Bescheid

Ein Bescheid ist die individuelle Erledigung einer Verwaltungsangelegenheit durch eine Verwaltungsbehörde. In der Regel können nur Verwaltungsbehörden Bescheide erlassen. Der Bescheid ist immer an eine bestimmte Person oder an eine bestimmte Personengruppe gerichtet. Durch den Bescheid wird diesen Personen ein gewisses Verhalten vom Staat erlaubt oder verboten bzw kann durch den Bescheid auch eine Verwaltungsstrafe gegen diese Personen ausgesprochen werden. In materieller Hinsicht ist ein Bescheid daher auch ein „Gesetz“, also eine Norm. Der Spruch des Bescheides kann mit staatlicher Zwangsgewalt durchgesetzt werden. Eine Durchsetzung ist oft aber erst dann möglich, wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist. In welcher Weise man sich gegen einen Bescheid als Betroffener wehren kann, ist der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides zu entnehmen. In dieser sind auch die einzuhaltenden Fristen enthalten.