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Dokument-ID: 694563
2.3.3 Besonderheiten bei der Übernahme eisenbahnrechtlicher Betriebsanlagen
Eisenbahnrechtliche Betriebsanlagen sind nach dem Eisenbahngesetz genehmigt und natürlich auch auf den Betrieb von Eisenbahnen ausgelegt.
Aufgrund der Umstrukturierungen der letzten Zeit hat die ÖBB vielfach bisherige Betriebsanlagenteile einer Nachnutzung zugeführt bzw diese verkauft. Es handelt sich zumeist um Hallen und sonstige Gebäude, für die eine eisenbahnrechtliche Bewilligung vorliegt.