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Dokument-ID: 694294
Beweislast
In den Verfahren vor den Gerichten ist exakt geregelt, wer bestimmte Umstände zu beweisen hat. In der Regel muss jeder, der behauptet, ein Recht zu haben, dieses Recht auch beweisen. Anders ist dies nur in den gesetzlich geregelten Fällen, wo die Beweislastumkehr vorgeschrieben wird.