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11.25 Deponiegas im Benzinabscheider
Sachverhalt
Beispiel Sachverhalt: Oberster Gerichtshof vom 9.3.2010, Geschäftszahl: 1 Ob 120/09t
Ein Unternehmen betreibt auf einem Grundstück in Klagenfurt eine Servicestation zur Durchführung von Schlosser- und Instandsetzungsarbeiten an Lkw-Ladekränen sowie Lkw-Aufbauten und Anhängern. Auf dem Betriebsareal befindet sich ein Waschplatz zum Reinigen verschmutzter Ersatzteile und der Lkw-Ladekräne, wobei die Abwässer über einen Schlamm- und Benzinabsteiger abgeleitet und anschließend versickert werden. Die Betriebsanlagengenehmigung und die wasserrechtliche Bewilligung zum Betrieb der Anlage wurden vom Bürgermeister und namens des Landeshauptmannes erteilt.
Am 26.07.2001 wurde ein Mitarbeiter mit Überprüfungs- und Wartungsarbeiten an einem Benzinabscheider beauftragt. Zur Durchführung dieser Tätigkeit musste er in einen Sickerschacht steigen. In diesem Sickerschacht herrschte eine so hohe Kohlendioxidkonzentration, so dass er nach dem Einsteigen in den Schacht das Bewusstsein verlor. Ein zweiter Arbeiter, der den bewusstlosen Kollegen aus dem Schacht bergen wollte, verlor ebenfalls das Bewusstsein. Als Folge des Sauerstoffmangels verstarb der zweite Mitarbeiter, und der erste Mitarbeiter liegt seit diesem Ereignis im Wachkoma.
Konsequenzen
Der zuständige Vorgesetzte des Unternehmens wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung rechtskräftig strafrechtlich verurteilt.
Da es sich bei diesen Unfällen um unter Versicherungsschutz stehende Arbeitsunfälle handelt, machten die beteiligten Sozialversicherungsträger ihre Aufwendungen als Regressforderung gegen die Stadt Klagenfurt, das Land Kärnten und den Bund geltend.