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Dokument-ID: 779263
9.11 Die Bilanzpolizei
Institution
Seit Jahren schon wurde darüber diskutiert, wie durch Dritte eine effizientere Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften gewährleistet werden kann. Ziel von Enforcement (engl: Durchsetzung, Vollstreckung) ist es, eine Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung zu erreichen. Schon durch die IAS-Verordnung Nr 1606/2002 („IAS-VO“) der EG wurden von der EU erste Rahmenbedingungen geschaffen. Inzwischen haben fast alle EU-Mitgliedstaaten entsprechende Enforcement-Stellen.