© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
10.7 Ein 17-jähriger Lehrling lenkt im Reparaturbetrieb den Pkw eines Kunden und verletzt dabei einen Kollegen
Sachverhalt
Beispiel: Oberster Gerichtshof vom 27.7.2004, 10 Ob S 65/04p
Am 14.07.2000 waren der damals 16-jährige Kläger und der 17-jährige R… als Kfz-Mechaniker – Lehrlinge bei der T. GmbH & Co KG beschäftigt. R… hatte an diesem Tag in der Kfz-Werkstätte die Bremsbacken an einem Audi Quattro zu erneuern. Als Lehrling im dritten Lehrjahr konnte er diese Reparatur bereits selbstständig durchführen. Anschließend wollte er mit dem Pkw vom Abstellplatz wegfahren.
Nach dem Auswechseln der Bremsbacken muss die Bremse zunächst aufgepumpt werden, damit wieder der richtige Bremsdruck erreicht wird und die Bremsbacken ordnungsgemäß an der Bremsscheibe anliegen.
Das Aufpumpen der Bremse führte R… aber nicht bei gestartetem Motor durch, weshalb in der Folge keine ausreichende Bremswirkung erzielt wurde. Als R… daher nach dem Starten des Motors mit dem Rückwärtsgang wegfuhr und dann bremsen wollte, war die von ihm betätigte Fußbremse nicht wirksam, sondern ließ sich durchtreten. R… konnte dadurch den schnell rückwärts fahrenden Audi Quattro nicht zum Stillstand bringen. Möglicherweise hat er durch das Durchtreten des Bremspedals auch das Gaspedal mitbetätigt oder stieg gar versehentlich auf das Gaspedal um. R… stieß mit dem ungebremsten Fahrzeug gegen eine Hebebühne, von der ein anderer Pkw herabstürzte und den Kläger schwer verletzte.
Durch diesen Arbeitsunfall erlitt der Kläger einen Integritätsschaden von 75 %.
Konsequenz
Die Klage auf Gewährung einer Integritätsabgeltung wurde vom OGH abgewiesen.