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10.5 Ein sechzehnjähriger Praktikant verätzt sich im Betrieb mit Säure
Sachverhalt
Beispiel: Bezirksgericht Linz
Ein sechzehnjähriger Ferialpraktikant ist in einem Betrieb im Bürobereich beschäftigt. Am Unfalltag hat er die Aufgabe, im Keller Aktenmaterial zu sortieren. In diesem Keller ist auch ein Labor untergebracht, in welchem im kleinen Umfang chemische Analysen durchgeführt werden. Ein Mitarbeiter in diesem Labor, dem von der Betriebsleitung keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Praktikanten eingeräumt wurde, will dem Praktikanten eine interessantere Aufgabe zukommen lassen und ersucht ihn um Mithilfe beim Umfüllen von Salzsäure. Beim Hantieren mit einem Großgebinde verschüttet der Praktikant Säure und verätzt sich im Bereich des Fußes schwer.
Aufgrund dieser Verletzung ist eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus und ein mehrwöchiger Krankenstand nötig. Dauerfolgen verbleiben nicht.
Konsequenz:
Der Mitarbeiter, der den Praktikanten zur Mithilfe aufgefordert hat, wird vom Strafgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss an die Sozialversicherung den Betrag von EUR 3.300,– bezahlen.