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Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung, auch Gewaltentrennung genannt, ist ein zentrales Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats. In der österreichischen Verfassung ist festgelegt, dass die Gesetzgebung und die Vollziehung in allen Instanzen getrennt sein müssen. Jene Organe, die die Gesetze erlassen (Nationalrat, Bundesrat, Landtage), dürfen diese Gesetze nicht vollziehen. Die Vollziehung ist den Verwaltungsbehörden und den Gerichten vorbehalten. Auch die Zuständigkeit zwischen Verwaltung und Gericht ist strikt getrennt. Es steht daher von vornherein fest, durch welche Institution ein bestimmtes Fehlverhalten geahndet wird. Gelegentlich wird auch von der „vierten Gewalt“ gesprochen. Das bedeutet, dass wichtige Medien über das Handeln des Staates und seiner Institutionen informieren sollen und gleichzeitig durch Berichterstattung das staatliche Handeln einer Kontrolle unterwerfen. Kritische Berichterstattung dient dazu, es der breiten Bevölkerung zu ermöglichen, sich mit dem staatlichen Handeln auseinanderzusetzen.