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Dokument-ID: 694404
Rechtfertigungsgründe
Im Strafrecht entfällt die Strafbarkeit dann, wenn der Täter gerechtfertigt ist. Rechtfertigungsgründe sind die Notwehr, die Nothilfe, Sachwehr und die Einwilligung. Die Rechtswidrigkeit einer Handlung bildet eine Grundlage für die Strafbarkeit und wird bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes beseitigt.