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Dokument-ID: 694796
1.1.3 Haftungsprivileg und Dienstnehmerhaftpflicht
Haftungsprivileg
Im Bereich des Zivilrechtes wird die Haftung im Betrieb von der Frage der Privilegierung der Vorgesetzten bestimmt.
Jeder, der im Betrieb eine Anordnungsbefugnis besitzt, ist haftungsrechtlich seinen unterstellten Kollegen gegenüber privilegiert. Wird im Rahmen der Tätigkeit ein unterstellter Kollege geschädigt, dann kann dieser gegen den Vorgesetzten nur dann vorgehen, wenn er eine vorsätzliche Schädigung beweisen kann.