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Neu Dokument-ID: 788077

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.10 Inkrafttreten

Die Neuerungen treten mit 01.01.2016 in Kraft. Soweit Ausführungsbestimmungen der Landesgesetzgebung erforderlich sind, sind diese innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten zu erlassen. Bestimmungen, die sich auf Sachverhalte beziehen, die einen Antrag voraussetzen (zB Auskunfterteilung, die Beantragung von Sicherheitsleistungen oder Überbrückungsgeld), gelten für nach dem 01.01.2016 gestellte Anträge.

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