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Barbara Pogacar - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5.2 Judikatur

Unzulässigkeit der Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Haftung

Das DHG will die Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Haftung des Dienstnehmers für Schäden vermeiden, die er seinem Dienstgeber bei Erbringung seiner Dienstleistungen zugefügt hat, indem es die verschuldensabhängige Haftung des Dienstnehmers festlegt und ihm dazu auch noch besondere Haftungsbegünstigungen und -ermäßigungen gewährt, die gem § 5 DHG zum Nachteil des Dienstnehmers nur durch Kollektivverträge aufgehoben oder beschränkt werden können. Ist aber eine verschuldensunabhängige Haftungsübernahme des Dienstnehmers gegenüber seinem Dienstgeber nicht zulässig, so kann dies nicht dadurch umgangen werden, dass sich der Dienstnehmer unmittelbar gegenüber dem vom Dienstgeber mit der Schadensbehebung betrauten Reparaturunternehmer zur Zahlung der Reparaturkosten und damit zur Entlastung seines Dienstgebers von der Tragung der Schadensbehebungskosten verpflichtet, wenn der einzige Rechtsgrund dazu in der Übernahme einer verschuldensunabhängigen Schadenersatzverpflichtung für den verursachten Schaden liegt. • [Fußnote: OGH 29.06.1989, 8 Ob 581/89.] 

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