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Dokument-ID: 303630
10.1.5 Kündigung – Schwangerschaft
Beginn und Dauer des Kündigungsschutzes
Der Kündigungsschutz für Mütter beginnt mit der Schwangerschaft und endet
- sofern Karenz oder eine Teilzeitbeschäftigung nicht in Anspruch genommen werden, vier Monate nach der Entbindung (§ 10 Abs 1 MSchG),
- ansonsten im Regelfall vier Wochen nach Ende der Karenz oder der Teilzeitbeschäftigung.