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Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Mandatsverfahren

Das Mandatsverfahren stellt im Bereich des Verwaltungsstrafrechts ein vereinfachtes und abgekürztes Instrument zur Effizienzsteigerung des Strafrechtssystems dar. Stehen die Umstände der Tat fest, dann kann das Gericht bei leichteren Delikten ohne weitere Erhebungen dem Beschuldigten ein so genanntes Straferkenntnis zustellen. Ist der Beschuldigte selber auch von seiner Schuld überzeugt, dann kann er die Geldstrafe einzahlen und das Strafverfahren ist somit zu Ende. Ist er aber von seiner Schuld nicht überzeugt, muss er das Straferkenntnis beeinspruchen und leitet dadurch ein ordentliches Verfahren ein, in dem ihm alle Rechte des Beschuldigten, wie etwa das Gehör und das Fragerecht, einzuräumen sind. Seit dem 1. Jänner 2015 besteht auch im justiziellen Strafrecht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Strafen durch schriftliche Strafverfügungen ohne vorausgehende Hauptverhandlung festzusetzen. Mittels Strafverfügung dürfen nur eine Geldstrafe oder, wenn die angeklagte Person durch einen Verteidiger vertreten ist, eine bedingt nachzusehende Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verhängt werden.