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Dokument-ID: 838637
10.1.4 Mangelbegriff
Wie bereits angeführt, spricht man von einer mangelhaften Leistung dann, wenn diese nicht so erbracht wurde, wie sie vertraglich vereinbart worden ist. Maßstab für die Prüfung ist daher immer die konkrete Vereinbarung, weswegen in diesem Bereich der vertraglichen Leistungs- bzw Produktbeschreibung große Bedeutung zukommt.