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Bernhard Albert | Glossar

Normen

Der Jurist spricht von „Normen“, wenn er Rechtsvorschriften meint, aus denen die Rechtsordnung besteht. Der Begriff „Norm“ wird stellvertretend für „Gesetz“, „Verordnung“ oder auch individuellere Akte wie etwa „Bescheide“ verwendet. Normen sind also nicht gleich Gesetze, sondern gehen weiter. Alle staatlichen (hoheitlichen) Vorschriften sind also Normen in diesem Sinn. Normen können entweder ein bestimmtes Verhalten erlauben oder verbieten oder aber auch das „Nichtstun“ mit Strafe belegen. Nicht zu verwechseln ist der juristische Normbegriff mit jenem der Techniker.