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4 Produktsicherheitsgesetz
Das Produktsicherheitsgesetz (PSG) hat das Ziel, Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte zu schützen.
Im PSG ist ausschließlich eine verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit für den Fall normiert, dass gefährliche Produkte in den Verkehr gebracht werden. Diese Verantwortlichkeit trifft gemäß §§ 20 und 21 PSG genau den, der Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Produkten vereitelt. Eine Zuordnung der Haftung an bestimmte Personen im Betrieb findet nicht statt. Die Strafe kann daher jeden treffen, der gegen die Vorschriften des PSG verstößt.