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Dokument-ID: 694874
3.5 Prokurist
Die Prokura ist eine umfassend geregelte standardisierte Vollmacht für den Handelsverkehr mit gesetzlich festgelegtem Umfang im Außenverhältnis. Sie ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften sowie Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt (§ 49 Abs 1 UGB). Der Gesetzgeber bezweckt den Schutz des Rechtsverkehrs in dessen Vertrauen darauf, dass Rechtsgeschäfte, die mit der GmbH eingegangen werden, auch wirksam sind.