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Dokument-ID: 695731
3.4 Rechte beteiligter Behörden im Kartellverfahren
Wie eingangs erwähnt, soll das Kartellrecht Störungen des marktwirtschaftlichen Systems verhindern, also dem allgemeinen Interesse dienen. Es enthält verwaltungsrechtliche Vorschriften, ordnungs- und strafrechtliche Verbotsnormen, aber auch zivilrechtliche Ansprüche.
Das Kartellgesetz kennt zum Zweck der Rechtsdurchsetzung eigene rechtliche Einrichtungen, nämlich