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Neu Dokument-ID: 694407

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Rechtsmittelbelehrung

In der Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides ist angeführt, wie und wo man sich gegen den Spruch des Bescheides wehren kann, wenn man davon ausgeht, dass dieser nicht rechtmäßig ist. Die Frist, die in der Rechtsmittelbelehrung angegeben ist, muss unbedingt eingehalten werden. Auch ist angeführt, bei welcher Stelle die Berufung, der Einspruch etc einzubringen ist. Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann im Zivilrecht die gesetzliche Rechtsmittelfrist nicht verlängern, sie kann aber einen Wiedereinsetzungsgrund bilden. Eine falsche Rechtsmittelbelehrung vermag im Verwaltungsrecht keinen gesetzlich nicht zulässigen Rechtsmittelzug zu eröffnen. Die Aufhebung eines Bescheides hinsichtlich seiner Rechtsmittelbelehrung ist dem österreichischen Recht fremd.